Es ist vorgesehen, Daten von anwesenden Personen mit deren Einverständnis zur Ermöglichung einer Rückverfolgung schriftlich zu erfassen und im Bedarfsfall an die zuständigen Behörden zu übermitteln. (vgl. § 2a Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 30.05.2020 gültigen Fassung).
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, können Sie am Sportangebot des Vereins bedauerlicherweise nicht teilnehmen.