Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie muss mit sofortiger Wirkung in folgenden Bereichen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden:

AUF der Eisfläche

In den Hallen

In den Nebenräumen

Im gesamten Hallenbereich

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2020.