Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie muss mit sofortiger Wirkung in folgenden Bereichen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden:
AUF der Eisfläche
In den Hallen
In den Nebenräumen
Im gesamten Hallenbereich
Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2020.